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Tarife & Abrechnung

Kosten

Die Kosten sind abhängig von den jeweiligen Therapieeinheiten beziehungsweise der Therapiedauer.

T1 30 Minuten (25 Minuten Therapie, 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*In) € 47,00,-
T2 45 Minuten (35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*In) € 70,00,-
T3 60 Minuten (45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*In) € 94,00,-

Ärztliche Verordnung

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese muss neben Ihren persönlichen Daten

eine medizinische Diagnose
eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit)

beinhalten.

Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme.

Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers

Für die Rückerstattung beziehungsweise Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme.
Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung der Patient*Innen gegenüber der Logopädin keinen Einfluss. Die Kosten der Therapie sind in jedem Fall direkt an die Logopädin zu bezahlen.

Verrechnung der Behandlungskosten

Verrechnung Wahllogopädin / Wahllogopäde: Die Kosten pro Zeiteinheit für Patient*Innen werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Ihre Logopädin nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkassa vor. Sie begleichen die Kosten direkt bei Ihrer Logopädin und suchen nach Abschluss der Therapie bei Ihrem zuständigenKrankenversicherungsträger unter Vorlage der chefärztlich bewilligten Originalverordnung, der Originalhonorarnote und der Zahlungsbestätigung um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an. Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme Ihrer Therapie entscheidet, ist es Ihre Aufgabe selber in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten zur Gänze oder zum Teil übernimmt.

Honorarnote

Sie erhalten für die geleisteten Therapieeinheiten je nach Absprache des Zahlungsmodus eine Honorarnote Ihrer Logopädin. Die Honorarsumme ist, sowie auf der Honorarnote versehen, binnen einer Woche auf die auf der Honorarnote angegebene Bankverbindung einzuzahlen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich Ihre Logopädin vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Ihre Logopädin behält sich vor, im Fall von nicht eingehalten Zahlungsfristen die Therapie zu beenden.

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist Ihre Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Die Leistung Ihrer Logopädin setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
Administration
für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie zum Beispiel Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
Dokumentation
Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers).

Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin

Gesetz:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung.

Wissenschaft:

Ihre Logopädin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verschwiegenheit:

Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihrer Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.

Dokumentation:

Ihre Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch Patient*Innen ist möglich.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihre Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag/ für den Montagstermin gilt der Freitag) Ihrer Logopädin mitzuteilen. Sollte Ihre Logopädin nicht erreichbar sein, so hat die Absage per Mail oder durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu erfolgen. Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!

Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Logopädin. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre Logopädin kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.

Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Nur bei Wahllogopäd*Innen

Sie reichen die chefärztlich bewilligte ärztliche Originalverordnung, die Originalhonorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.

Hausbesuche

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, selbständig oder durch Betreuung zu den Praxisräumlichkeiten zu gelangen, so können Sie mit Ihrer Logopädin Hausbesuchstermine vereinbaren.
Verrechnung Wahllogopädin / Wahllogopäde: In diesem Fall wird zu dem allgemeinen Tarif der Therapieeinheit ein Kostenzusatz von € 35,00 pro Therapieeinheit verrechnet. Refundierungsanteile durch Ihre Krankenversicherung sind durch Sie persönlich zu erfragen.

Terminvereinbarung

Für Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.